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„Fraulautern floriert!“ – Seien Sie dabei!

Liebe Vereine und Unternehmen, am 13. & 14. September 2025 werden wir Fraulautern von der besten Seite zeigen: Mit buntem Programm, seinen Vereinen, Unternehmen und über 3.000 erwarteten Gästen. Werden Sie Teil der besonderen Messe und stellen Sie sich Kunden, neuen Mitgliedern oder neuen Mitarbeitenden und Azubis vor! Kostenfrei*!

Jetzt noch kurzfristig anmelden!

„Fraulautern floriert!“ findet statt am 13. & 14. September 2025

🌼 FRAULAUTERN FLORIERT! 🌼

Die große Stadtteilmesse am 13. & 14. September in Saarlouis-Fraulautern! 🎪🎉

Fraulautern zeigt, was es kann! 💪✨

Handwerk 🔨, Dienstleistung 💼, Handel 🛍, Vereinsleben 💃

Bei „Fraulautern floriert!“ präsentieren sich lokale Betriebe, Vereine & kreative Köpfe im Innen- und Außenbereich des Vereinshauses Fraulautern! 🏠🌳

📅 Wann? Samstag & Sonntag, 13. & 14. September, jeweils von 11 bis 18 Uhr

📍 Wo? Vereinshaus Fraulautern, Saarbrücker Straße 5

Was dich erwartet:

✅ Bunte Leistungsschau

✅ Mitmachaktionen

✅ Bühnenprogramm für Jung & Alt 🎶👨‍👩‍👧‍👦

✅ Eintritt frei & gute Laune garantiert!

💡 Komm vorbei, entdecke deinen Stadtteil neu & lass dich von der Vielfalt in Fraulautern begeistern!

🛠 Gefördert wird die Veranstaltung durch das Landesprogramm „Der Handel im Saarland – Zukunftskonzept 2030“, das den regionalen Handel und lebendige Orte unterstützt. 🌟

Jetzt unverbindlich als Aussteller anmelden

Wir benötigen für unseren Stand:

Wo möchten Sie Ihren Stand platzieren?

15 + 3 =

Aufbau: Freitag, 12.9. (ganztägig) & Samstag, 13.9. (bis 10 Uhr) Abbau: Sonntag, 14. September (ab 18.00 Uhr)

Messezeiten: Samstag + Sonntag, 11 – 18 Uhr

Besonderes: Unternehmer-Party am Samstagabend & Aussteller-Frühschoppen am Sonntagmorgen

✉Planungsbüro c/o bäcker|marketing

Heydingerstr. 4 • 66740 Saarlouis

Sicherheitshinweise für Aussteller

Mitgebrachte Elektrogeräte und Kabel müssen geprüft (nach VDE/BetrSichV) und unbeschädigt sein. Dekorationen und Textilien müssen schwer entflammbar (B1) sein. KFZ dürfen während des Veranstaltungsbetriebs nicht über das Gelände bewegt werden. Standaufbauten über 2,50 m Höhe sind genehmigungspflichtig. Der Aussteller ist für die Sicherheit am eigenen Stand verantwortlich. Offenes Feuer, Heizgeräte, Gasgeräte, Pyrotechnik & Nebelmaschinen nur mit Genehmigung. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert oder kurzfristig zugestellt werden. Feuerlöscher, Hydranten und Notausgänge sind jederzeit frei zugänglich zu halten. Für Schäden oder Verlust an Ständen, Materialien oder Ausstellungsgegenständen wird keine Haftung übernommen.